Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektrogeräten

Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten sind gesetzlich dazu verpflichtet, in den Verkehr gebrachte, alte Elektrogeräte kostenlos zurücknehmen. Auch ist der Vertrieb von Elektrogeräten nur noch zulässig, wenn deren Hersteller offiziell registriert sind. Als Händler sind wir gesetzlich verpflichtet, Sie hiermit zu informieren, dass Elektrogeräte nicht als unsortierter Siedlungsabfall zu beseitigen sind, sondern getrennt zu sammeln und über die örtlichen Sammel- und Rückgabesysteme für Elektrogeräte zu entsorgen sind. Elektrogeräte, die von dieser Regelung betroffen sind, sind mit einem Symbol (durchgestrichene Mülltonne) gekennzeichnet.

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